Zum 1. Januar 2020 trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung und Entwicklung in Kraft. Seit dem 17. September 2020 können entsprechende Anträge bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig
Antragsberechtigte
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